Am 1. Januar 2019 trat das auch als „Sozialer Arbeitsmarkt“ bezeichnete Teilhabechancengesetz mit der Einführung von zwei neuen Förderungen (§§ 16e, 16i SGB II) in Kraft. Mithilfe von umfangreichen Lohnkostenzuschüssen, Weiterbildungsförderung und intensivem Coaching sollen langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden.
Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen deutlich, dass bisher nur ein Umschichten der Fördermodelle erfolgt ist. Das Ziel der Hamburger Koalition (bis 2020: 1.500 geförderte Arbeitsverhältnisse) und seit 2020 1.000 private, 825 kofinanzierte und mehrere hundert öffentliche Arbeitgeber (=mind. 2.000 öffentlich geförderte Arbeitsverhältnisse) wurden bisher bei Weitem nicht erreicht!
Das Teilhabechancengesetz zwischen einem partiellen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung und der Angst des Tormanns beim Elfmeter
Vortrag beim Fachtag
,,Theorie meets Praxis - Ein Jahr Teilhabechancengesetz"
des Bundesnetzwerks Arbeit und soziale Teilhabe 24.01.2020
Prof. Dr. Stefan Sell - Hochschule Koblenz
www.stefan-sell.de I www.aktuelle-sozialpolitik.de
Zum 1. Januar 2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft. Damit sollten die im Koalitionsvertrag angekündigten 150.000 sozialversicherungspflichtigen Stellen für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden. Ein Jahr nach Inkrafttreten
des Gesetzes fällt die Bilanz nüchtern aus.
Fachtag „Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz“ am 24. Januar 2020
Heute möchten wir gemeinsam mit Ihnen - mit Euch – einen Blick zurück in 2018, auf die politischen Ziele werfen und eine Zwischenbilanz zur bisherigen Umsetzung des § 16 i SGB II ziehen.
Der Koalitionsvertrag aus dem Februar 2018 war ein sozialpolitischer Meilenstein:
Die Realität: Es gibt keinen Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes in Hamburg
Auch im Vergleich zum Stand Oktober 2018 hat es Hamburg gerade mal geschafft, die damals vorhandenen Platzzahlen wieder aufzubauen, nachdem Ende 2018 über 300 Förderungen beendet wurden.
Bisher fand nur eine Umverteilung von einem Förderinstrument auf ein anderes statt.
Zum Jahreswechsel 2018/2019 wurde das Bundesprogramm 'Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt' durch das Teilhabechancengesetz (THCG) abgelöst. Der §16e SGB II, nach dem Arbeitsplätze für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, mit Lohnkostenzuschüssen für zwei Jahre gefördert werden können, wurde in etwas modifizierter Form fortgeschrieben – in der Grafik grün dargestellt. Das zuvor gültige Bundesprogramm (blaue Anteile der Säulen) wurde vom neu eingeführten §16i SGB II abgelöst (rot).
Gemessen am Teilnehmerpotenzial für eine Teilhabe-Beschäftigung, dass von der Bundesagentur für Arbeit (BA) im November 2018 anhand des Bestandes der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) mit einer Ober- und Untergrenze für alle Bundesländer festgestellt worden ist, bildet Hamburg mit 514 §16i-Beschäftigten von 19.640 Langzeitarbeitslosen, die als Untergrenze des Beschäftigungspotenzials von der BA ausgewiesen sind, das Schlusslicht in der §16i-Beschäftigung unter allen Bundesländern.
Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft
Betr.: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 25. April 2019: „Kommunaler Passiv-Aktiv-Transfer als Finanzierungsbaustein für das Hamburger Landesarbeitsmarktprogramm“ – Drs. 21/16864
Lässt Hamburg mal wieder Millionen Euro an Geldern zurück an den Bund fließen, die eigentlich für die Integration von Langzeitarbeitslosen gedacht waren? Diesen Vorwurf erhebt das Bündnis „Sozial-Start jetzt“. Es geht um 30 Millionen Euro, von denen noch kaum etwas ausgegeben wurde. Und statt mehr Langzeitarbeitslose in Jobs zu bringen, seien unterm Strich 100 Stellen weggefallen.
Lässt Hamburg mal wieder Millionen Euro an Geldern zurück an den Bund fließen, die eigentlich für die Integration von Langzeitarbeitslosen gedacht waren? Diesen Vorwurf erhebt das Bündnis „Sozial-Start jetzt“. Es geht um 30 Millionen Euro, von denen noch kaum etwas ausgegeben wurde. Und statt mehr Langzeitarbeitslose in Jobs zu bringen, seien unterm Strich 100 Stellen weggefallen.
HAMBURG taz | Hamburg droht eine Blamage in der Sozialpolitik. Bleibt es beim jetzigen Trend, hat das Jobcenter zum Jahresende 30 Millionen Euro übrig, die eigentlich für die berufliche Eingliederung von Langzeitarbeitslosen gedacht sind. Das Geld ginge in den Bundesetat zurück. Das gab es in dieser Größenordnung noch nie.
Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) würde damit Vorgänger Detlef Scheele (SPD) übertrumpfen, der 2011 arg in Bedrängnis geriet, als er nach einer Sparrunde fast 20 Millionen Euro ungenutzt zurückgab.
Hamburg baut den „Sozialen Arbeitsmarkt“ ab und gibt zweistellige Millionenbeträge an den Bund zurück!
Die Ankündigungen im GroKo-Vertrag klangen gut: Bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose sollen unbürokratisch eine geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeit finden. Für nicht wenige Sozialdemokrat*innen gab dies den Ausschlag, doch für die „GroKo“ zu stimmen. Vier Milliarden Euro stellte die Bundesregierung schließlich für diese Legislaturperiode bereit.
Ein Bündnis aus Sozialbetrieben in ganz Deutschland schlägt Alarm: Das neue Teilhabechancengesetz habe bislang weniger neue Jobs für Langzeitarbeitslose geschaffen als alte vernichtet.
Bundesweit seien gegenüber Ende 2018 gut 6000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren gegangen. In Hamburg sind es 125.
Ein Bündnis aus Sozialbetrieben in ganz Deutschland schlägt Alarm: Das neue Teilhabechancengesetz habe bislang weniger neue Jobs für Langzeitarbeitslose geschaffen als alte vernichtet.
Bundesweit seien gegenüber Ende 2018 gut 6000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren gegangen. In Hamburg sind es 125.