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Mehr als 6000 Jobs für Langzeitarbeitslose weggefallen

Erschienen am
2019-05-22 Hinz und Kunzt-Artikel zum sozialen Arbeitsmarkt.docx

Ein Bündnis aus Sozialbetrieben in ganz Deutschland schlägt Alarm: Das neue Teilhabechancengesetz habe bislang weniger neue Jobs für Langzeitarbeitslose geschaffen als alte vernichtet.

Bundesweit seien gegenüber Ende 2018 gut 6000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren gegangen. In Hamburg sind es 125.

„Ich möchte gerne wieder zurückkommen“, sagt Anna M. „Aber das Jobcenter lässt mich nicht.“ Die Mutter zweier Kinder hat schon einige Maßnahmen für Arbeitslose kennengelernt: Ohne Ausbildung hat sie es auf dem ersten Arbeitsmarkt schwer, zudem leidet Anna M. seit vielen Jahren unter Ängsten und Panikattacken. Deshalb träumt sie von einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz, wie ihn die Bundesregierung versprochen hat. Es gibt in ihrem Stadtteil in Kirchdorf-Süd auch einen Sozialbetrieb, der sie sofort einstellen würde. Das Problem jedoch ist: Das Jobcenter hält sie für „nicht mehr förderfähig“.

Anna M. ist eine der Langzeitarbeitslosen, mit deren Geschichte ein Bündnis aus mehr als 250 sozialen Beschäftigungsbetrieben Bund, Länder und Kommunen zu „sofortigen Nachbesserungen“ bei der Neugestaltung des sozialen Arbeitsmarkts aufruft. Anlass der Kampagne unter der Überschrift „Gut gemeint ist nicht gut gemacht!“ sind aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

„Sozialer Arbeitsmarkt“ mit Problemen

Demnach sind bundesweit von Januar bis April zwar gut 10.000 sozialversicherungspflichtige Jobs für Arbeitslose durch das Teilhabechancengesetz entstanden. Doch seien gegenüber Ende 2018 auch mehr als 16.000 geförderte Arbeitsplätze verlorengegangen, weil alte Förderprogramme ausliefen oder heruntergefahren wurden. Deshalb bilanziert das Bündnis mit Anspielung auf Ankündigungen der Regierung: „Statt 150.000 Menschen zusätzlich in Arbeit zu bringen, hat der ,soziale Arbeitsmarkt’ über 6000 Menschen neu arbeitslos gemacht.“

In Hamburg sind bis April 197 neue Jobs für Langzeitarbeitslose mithilfe des neuen Programms entstanden, aktuellere Zahlen liegen laut BA nicht vor. Weil aber zum Jahreswechsel 280 geförderte Arbeitsplätze aus dem alten Programm „Soziale Teilhabe“ verlorengegangen sind und andere Fördermodelle auslaufen, fällt auch hier die Bilanz negativ aus: 125 sozialversicherungspflichtige Jobs für Langzeitarbeitslose fehlen. „Ich kenne Kollegen, die haben von 25 Mitarbeitern erst zwei wieder einstellen können“, so Petra Lafferentz, Geschäftsführerin des Hamburger Beschäftigungsträgers Alraune.

Hoffnungen bislang nicht erfüllt

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erhofft sich vom seit Januar geltenden Teilhabechancengesetz bundesweit bis zu 150.000 neue Jobs für Langzeitarbeitslose. Mithilfe der neuen Fördergelder – vier Milliarden Euro stehen bereit – können Arbeitgeber Hartz-IV-Empfänger sozialversicherungspflichtig

Auch Jörg S. wäre von einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz begeistert. Laut Jobcenter erfüllt er aber nicht die Voraussetzungen für eine Förderung. Foto: Hinrich Bernzen

einstellen, die in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre lang staatliche Unterstützung bezogen haben. Dafür erhalten die Unternehmen bis zu fünf Jahre lang Zuschüsse: In den ersten beiden Jahren zahlt das Jobcenter 100 Prozent des Lohns, anschließend jährlich zehn Prozent weniger. Für Hilfeempfänger, die mindestens zwei Jahre arbeitslos gewesen sind, übernimmt das Amt künftig 75 Prozent der Lohnkosten im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr.

Mit dem Programm will die Bundesregierung auch herkömmliche Unternehmen – und nicht nur Sozialbetriebe – als Arbeitgeber für Menschen gewinnen, die gewöhnlich wenig Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Doch ist das Interesse der freien Wirtschaft offenbar noch überschaubar. Laut des Bündnisses aus Sozialbetrieben sind die 10.000 neuen Jobs vor allem bei ihnen entstanden: „Trotz Förderung wollen wie auch in den vergangenen Jahren die meisten Unternehmen Fachkräfte einstellen, keine Langzeitarbeitslosen.“ Die Bundesagentur für Arbeit erklärte auf Hinz&Kunzt-Nachfrage dazu, eine Differenzierung der geförderten Arbeitgeber nach herkömmlichen Unternehmen und Sozialbetrieben sei „nicht möglich“.

Nachbesserungen gefordert

Das Bündnis aus Sozialbetrieben fordert, dass Arbeitgeber zusätzlich zu den Lohnkosten eine pauschale für ihre Miet- und Betreuungskosten erhalten sollen, wie es sie bei Vorgänger-Programmen gab. Die ist in dem neuen Gesetz aber nicht vorgesehen. Als zum Jahreswechsel deshalb die Schließung mehrerer Projekte in ohnehin benachteiligten Hamburger Stadtteilen drohte, sagte die Sozialbehörde in letzter Minute Zuschüsse zu – jedoch nur für dieses Jahr.

Auch die Bürokratie der Jobcenter mache Arbeitslosen und Arbeitgebern das Leben unnötig schwer, so die Sozialbetriebe. Das Bündnis fordert deshalb nicht nur, „endlich die Milliarden in Arbeitsplätze zu verwandeln“, sondern auch den Einstieg in die Förderung zu „erleichtern und beschleunigen“.

Am 1. Januar 2019 trat das auch als „Sozialer Arbeitsmarkt“ bezeichnete Teilhabechancengesetz mit der Einführung von zwei neuen Förderungen (§§ 16e, 16i SGB II) in Kraft. Mithilfe von umfangreichen Lohnkostenzuschüssen, Weiterbildungsförderung und intensivem Coaching sollen langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden.

Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen deutlich, dass bisher nur ein Umschichten der Fördermodelle erfolgt ist. Das Ziel der Hamburger Koalition (bis 2020: 1.500 geförderte Arbeitsverhältnisse) und seit 2020 1.000 private, 825 kofinanzierte und mehrere hundert öffentliche Arbeitgeber (=mind. 2.000 öffentlich geförderte Arbeitsverhältnisse) wurden bisher bei Weitem nicht erreicht!

Das Teilhabechancengesetz zwischen einem partiellen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung und der Angst des Tormanns beim Elfmeter

Vortrag beim Fachtag
,,Theorie meets Praxis - Ein Jahr Teilhabechancengesetz"
des Bundesnetzwerks Arbeit und soziale Teilhabe 24.01.2020

Prof. Dr. Stefan Sell - Hochschule Koblenz
www.stefan-sell.de I www.aktuelle-sozialpolitik.de

EVALUATIONSKONZEPT DES IAB ZUM TEILHABECHANCENGESETZ UND
ERSTE EINDRÜCKE DER IMPLEMENTATIONSSTUDIE


Fachtag: Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz
Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe
Hamburg, 24.01.2020


Dr. Peter Kupka (Forschungskoordination)

Zum 1. Januar 2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft. Damit sollten die im Koalitionsvertrag angekündigten 150.000 sozialversicherungspflichtigen Stellen für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden. Ein Jahr nach Inkrafttreten
des Gesetzes fällt die Bilanz nüchtern aus.

Fachtag „Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz“ am 24. Januar 2020

Heute möchten wir gemeinsam mit Ihnen - mit Euch – einen Blick zurück in 2018, auf die politischen Ziele werfen und eine Zwischenbilanz zur bisherigen Umsetzung des § 16 i SGB II ziehen.

Der Koalitionsvertrag aus dem Februar 2018 war ein sozialpolitischer Meilenstein:

Die Realität: Es gibt keinen Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes in Hamburg

Auch im Vergleich zum Stand Oktober 2018 hat es Hamburg gerade mal geschafft, die damals vorhandenen Platzzahlen wieder aufzubauen, nachdem Ende 2018 über 300 Förderungen beendet wurden.

Bisher fand nur eine Umverteilung von einem Förderinstrument auf ein anderes statt.

Zum Jahreswechsel 2018/2019 wurde das Bundesprogramm 'Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt' durch das Teilhabechancengesetz (THCG) abgelöst. Der §16e SGB II, nach dem Arbeitsplätze für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, mit Lohnkostenzuschüssen für zwei Jahre gefördert werden können, wurde in etwas modifizierter Form fortgeschrieben – in der Grafik grün dargestellt. Das zuvor gültige Bundesprogramm (blaue Anteile der Säulen) wurde vom neu eingeführten §16i SGB II abgelöst (rot).

Gemessen am Teilnehmerpotenzial für eine Teilhabe-Beschäftigung, dass von der Bundesagentur für Arbeit (BA) im November 2018 anhand des Bestandes der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) mit einer Ober- und Untergrenze für alle Bundesländer festgestellt worden ist, bildet Hamburg mit 514 §16i-Beschäftigten von 19.640 Langzeitarbeitslosen, die als Untergrenze des Beschäftigungspotenzials von der BA ausgewiesen sind, das Schlusslicht in der §16i-Beschäftigung unter allen Bundesländern.

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

21. Wahlperiode - Drucksache 21/18366 - 11.09.19

Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

Betr.: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 25. April 2019: „Kommunaler Passiv-Aktiv-Transfer als Finanzierungsbaustein für das Hamburger Landesarbeitsmarktprogramm“ – Drs. 21/16864

Download der gesamten Drucksache


Pressemitteilung LAG Arbeit Hamburg - 2019-08-21

Erschienen am

Hamburg ist Bundes-Schlusslicht bei der Umsetzung des „Sozialen Arbeitsmarktes“.

Es gibt weniger öffentlich geförderte Beschäftigung in Hamburg als vor einem Jahr.

80% der Plätze sind bei den Beschäftigungsträger der LAG Arbeit entstanden.


Neue Arbeitslosen-Hilfe wird zum Mega-Flop

Erschienen am

Lässt Hamburg mal wieder Millionen Euro an Geldern zurück an den Bund fließen, die eigentlich für die Integration von Langzeitarbeitslosen gedacht waren? Diesen Vorwurf erhebt das Bündnis „Sozial-Start jetzt“. Es geht um 30 Millionen Euro, von denen noch kaum etwas ausgegeben wurde. Und statt mehr Langzeitarbeitslose in Jobs zu bringen, seien unterm Strich 100 Stellen weggefallen.

Lässt Hamburg mal wieder Millionen Euro an Geldern zurück an den Bund fließen, die eigentlich für die Integration von Langzeitarbeitslosen gedacht waren? Diesen Vorwurf erhebt das Bündnis „Sozial-Start jetzt“. Es geht um 30 Millionen Euro, von denen noch kaum etwas ausgegeben wurde. Und statt mehr Langzeitarbeitslose in Jobs zu bringen, seien unterm Strich 100 Stellen weggefallen.

LAG Arbeit Hamburg kritisiert mangelnde Umsetzung


Verschenkt Hamburg Millionen?

Erschienen am

HAMBURG taz | Hamburg droht eine Blamage in der Sozialpolitik. Bleibt es beim jetzigen Trend, hat das Jobcenter zum Jahresende 30 Millionen Euro übrig, die eigentlich für die berufliche Eingliederung von Langzeitarbeitslosen gedacht sind. Das Geld ginge in den Bundesetat zurück. Das gab es in dieser Größenordnung noch nie.

Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) würde damit Vorgänger Detlef Scheele (SPD) übertrumpfen, der 2011 arg in Bedrängnis geriet, als er nach einer Sparrunde fast 20 Millionen Euro ungenutzt zurückgab.

Hamburg baut den „Sozialen Arbeitsmarkt“ ab und gibt zweistellige Millionenbeträge an den Bund zurück!                                                                                               

Die Ankündigungen im GroKo-Vertrag klangen gut: Bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose sollen unbürokratisch eine geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeit finden. Für nicht wenige Sozialdemokrat*innen gab dies den Ausschlag, doch für die „GroKo“ zu stimmen. Vier Milliarden Euro stellte die Bundesregierung schließlich für diese Legislaturperiode bereit.


Soziale Teilhabe 2018 und 2019

Erschienen am

Drei Tabellen zur "Teilhabe am Arbeitsmarkt" in den Jahren 2018 und 2019 (Quelle" BA-Statistik und BIAJ) 

Ein Bündnis aus Sozialbetrieben in ganz Deutschland schlägt Alarm: Das neue Teilhabechancengesetz habe bislang weniger neue Jobs für Langzeitarbeitslose geschaffen als alte vernichtet.

Bundesweit seien gegenüber Ende 2018 gut 6000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren gegangen. In Hamburg sind es 125.


Geld vom Staat

Erschienen am

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Wahlperiode - Drucksache 21/14033 - 21.08.18

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 13.08.18 und Antwort des Senats

Betr.: Wie viel Geld investiert Hamburg in Arbeitsmarktprogramme?

Download der gesamten Drucksache

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 
16. Wahlperiode - Drucksache 16/4996 - 31.10.00
 
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

Einführung einer Festbetragsfinanzierung und Steuerungsoptimierung
bei der Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen

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