1. Advent

Teilhabechancen für Alle!

In Hamburg warten 20.000 Menschen auf Teilhabe am Arbeitsmarkt. In dieser Höhe hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) im November 2018 für Hamburg die Untergrenze des Beschäftigungspotenzials nach dem Teilhabechancengesetz (THCG) ausgewiesen (Link auf Tabelle in Materialien). Es handelt es sich dabei um Menschen, die innerhalb der letzten sieben Jahre mehr als 6 Jahre im Leistungsbezug gestanden haben. Nach so langer Zeit ist ein Großteil dem privatwirtschaftlichen Leistungsdruck (noch) nicht gewachsen. Oftmals gibt es gesundheitliche oder familiäre Einschränkungen, die eine Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt unrealistisch erscheinen lassen, aber diese Menschen wollen und können etwas zum Gemeinwohl beitragen.

Eine Chance für diese Personen bieten die Hamburger Beschäftigungsträger: Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes schaffen sie Arbeitsplätze, ermöglichen Teilhabe und verbessern die Lebensqualität in benachteiligten Quartieren. Das könnte noch viel mehr sein, wenn die Stadt die vorhandenen finanziellen Möglichkeiten ausnutzen würde. BASFI und Jobcenter setzen für die Zielgruppe primär auf die Integrationskraft der privaten Wirtschaft. Mit dieser singulären Strategie wird das angestrebte Ziel der Koalitionsvereinbarung, 1.500 Arbeitsplätze zu schaffen, nicht erreicht.

Genug Geld dafür wäre vorhanden, denn der Bund hat dem Jobcenter Hamburg allein für 2019 rund 30 Mio. € mehr bewilligt, um das THCG umzusetzen. Nur ein Bruchteil davon wird 2019 für diesen Zweck verwendet. Der Rest der fließt in das allgemeine Arbeitsförderungsbudget des Jobcenters bzw. muss an den Bund zurückgegeben werden.

Darüber hinaus spart Hamburg bei den Kosten der Unterkunft monatlich erhebliche Mittel, die im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) nach dem Willen des Bundes unterstützend eingesetzt werden sollen. Diese Mittel sollen in Hamburg aber, so die zuständige Senatorin, eingespart werden (vgl. Schreiben vom 02.09.2019 in Bürgerschaftsdrucksache 21/18366). Das steht im Widerspruch zur Koalitionsvereinbarung, in der die Regierungsparteien erklärten „die Ermöglichung eines umfassenden „Passiv-Aktiv-Transfers“ aktiv unterstützen zu wollen“.  

Wir, die LAG Arbeit, wünschen uns für Hamburg eine vielfältige Strategie für den Sozialen Arbeitsmarkt und Teilhabechancen für Alle!

Nur unter Einsatz aller verfügbaren Mittel kann das Teilhabe-Ziel erreicht werden. Ansonsten bleibt Hamburg bundesweites Schlusslicht der Beschäftigungsförderung.

 

Nutzen wir die Chance …

… die das Teilhabechancengesetz bietet. Bisher hat nur eine Neuverteilung der Förderinstrumente stattgefunden, wie die folgende Grafik zeigt. Das Bundesprogramm ‚Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ wurde durch den im Rahmen des THCG ins SGB II eingefügten §16i zum Jahreswechsel 2018/2019 abgelöst, die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach §16e deutlich eingeschränkt. Zum Jahresende 2019 endet auch die Förderung nach dem Bundesprogramm STAFFEL, so dass ein weiterer Rückgang bei der öffentlich geförderten Beschäftigung in Hamburg zu befürchten ist. Ein Aufbau von Teilhabechancen für Alle kann gelingen, wenn Hamburg eine vielfältigere Strategie entwickelt und die verfügbaren Mittel einsetzt.

Hamburg braucht wieder einen Haushaltstitel mit nennenswerten Mitteln für die Langzeitarbeitslosen!

Denn die einen sind im Dunkeln
Und die andern sind im Licht
Und man siehet die im Lichte
Die im Dunkeln sieht man nicht.

Bertolt Brecht,
Dreigroschenoper