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Hamburg ist Bundes-Schlusslicht bei der Umsetzung des „Sozialen Arbeitsmarktes“.
Es gibt weniger öffentlich geförderte Beschäftigung in Hamburg als vor einem Jahr.
80% der Plätze sind bei den Beschäftigungsträger der LAG Arbeit entstanden.
Bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose möchte die Bundesregierung mit dem Teilhabe-Chancen-gesetz in geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeit bringen. Vier Milliarden Euro stehen zu diesem Zweck in dieser Legislaturperiode bereit. Ein gutes halbes Jahr nach Einführung des Gesetzes sind die Hamburger Zahlen ernüchternd, einen Aufbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung hat es in der Hansestadt nicht gegeben:
Dabei war es erklärtes Ziel der rotgrünen Landesregierung, die Zahl geförderter Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose auf 1.500 zu steigern!
Doch Sozialbehörde und Jobcenter erklärten einen Paradigmenwechsel und setzen vor allem auf die Privatwirtschaft: Langzeitarbeitslose könnten dort sofort in Beschäftigung einmünden.
Das hat nicht geklappt: Hamburg ist bundesweites Schlusslicht bei der Umsetzung des Teilhabe-Chancengesetzes:
Es braucht mehr als einen Lohnkostenzuschuss, um einen „Sozialen Arbeitsmarkt“ in allen Hamburger Bezirken zu etablieren. Alle Arbeitgeber, ob gemeinwohl- oder gewinnorientiert, tragen zusätzliche Personal-, Verwaltungs- und Infrastrukturkosten, um individuelle und integrationsfördernde Arbeitsplätze zu schaffen. Diese Kosten können in gemeinwohlorientierten Beschäftigungsfeldern nicht erwirtschaftet werden!
Für Bestandsprojekte der gemeinwohlorientierten Beschäftigung hat die BASFI nach zähem Ringen die Finanzierung von Zusatzkosten zunächst bis Jahresende fortgesetzt. Über 80 % der sozialversicherungspflichtigen geförderten Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose (Juli 2019 588 – laut BA-Statistik) bieten nämlich allein die gemeinwohlorientierten Träger der LAG-Arbeit an. Kommunale und andere öffentlich geförderte Arbeitgeber wie die Stadtreinigung, Inklusionsbetriebe, Wohlfahrtsverbände oder Theater sind hier noch nicht mitgezählt. Leider spielt die Privatwirtschaft bei der sozialen Beschäftigung also eine untergeordnete Rolle.
Die LAG Arbeit fordert die Hansestadt auf, ihre Umsetzungsstrategie zu verändern, um nicht bundesweites Schlusslicht bei der Umsetzung des Teilhabe-Chancengesetzes zu bleiben.
Die Integrationskraft der sozialen und gemeinwohlorientierten Träger muss genutzt werden, vor allem, um in Hamburgs Armutsgebieten zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Beschäftigungsträger könnten sehr viel mehr zur Teilhabe und zum Aufbau eines bezirklichen sozialen Arbeitsmarktes in Hamburg beitragen.
Nur mit Einsatz ALLER verfügbaren Gelder kann das neue Instrument erfolgreicher werden: Die LAG Arbeit macht auf die erhebliche Haushaltsersparnis (Kosten der Unterkunft werden von den Beschäftigten weitgehend selbst bezahlt) durch die Beschäftigung aufmerksam, die als Unterstützung und zum Aufbau bezirklicher sozialer Beschäftigung eingesetzt werden muss.
Hamburg, 21.8.2019
Vorstand und Geschäftsführung der
LAG Arbeit Hamburg