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Pressemitteilung LAG Arbeit Hamburg - 2019-08-21

Erschienen am
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Hamburg ist Bundes-Schlusslicht bei der Umsetzung des „Sozialen Arbeitsmarktes“.

Es gibt weniger öffentlich geförderte Beschäftigung in Hamburg als vor einem Jahr.

80% der Plätze sind bei den Beschäftigungsträger der LAG Arbeit entstanden.

Bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose möchte die Bundesregierung mit dem Teilhabe-Chancen-gesetz in geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeit bringen. Vier Milliarden Euro stehen zu diesem Zweck in dieser Legislaturperiode bereit. Ein gutes halbes Jahr nach Einführung des Gesetzes sind die Hamburger Zahlen ernüchternd, einen Aufbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung hat es in der Hansestadt nicht gegeben:

 

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Dabei war es erklärtes Ziel der rotgrünen Landesregierung, die Zahl geförderter Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose auf 1.500 zu steigern!   

Doch Sozialbehörde und Jobcenter erklärten einen Paradigmenwechsel und setzen vor allem auf die Privatwirtschaft: Langzeitarbeitslose könnten dort sofort in Beschäftigung einmünden.

Das hat nicht geklappt: Hamburg ist bundesweites Schlusslicht bei der Umsetzung des Teilhabe-Chancengesetzes:

 

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Es braucht mehr als einen Lohnkostenzuschuss, um einen „Sozialen Arbeitsmarkt“ in allen Hamburger Bezirken zu etablieren. Alle Arbeitgeber, ob gemeinwohl- oder gewinnorientiert, tragen zusätzliche Personal-, Verwaltungs- und Infrastrukturkosten, um individuelle und integrationsfördernde Arbeitsplätze zu schaffen. Diese Kosten können in gemeinwohlorientierten Beschäftigungsfeldern nicht erwirtschaftet werden!

Für Bestandsprojekte der gemeinwohlorientierten Beschäftigung hat die BASFI nach zähem Ringen die Finanzierung von Zusatzkosten zunächst bis Jahresende fortgesetzt. Über 80 % der sozialversicherungspflichtigen geförderten Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose (Juli 2019 588 – laut BA-Statistik) bieten nämlich allein die gemeinwohlorientierten Träger der LAG-Arbeit an. Kommunale und andere öffentlich geförderte Arbeitgeber wie die Stadtreinigung, Inklusionsbetriebe, Wohlfahrtsverbände oder Theater sind hier noch nicht mitgezählt. Leider spielt die Privatwirtschaft bei der sozialen Beschäftigung also eine untergeordnete Rolle.

Die LAG Arbeit fordert die Hansestadt auf, ihre Umsetzungsstrategie zu verändern, um nicht bundesweites Schlusslicht bei der Umsetzung des Teilhabe-Chancengesetzes zu bleiben.

Die Integrationskraft der sozialen und gemeinwohlorientierten Träger muss genutzt werden, vor allem, um in Hamburgs Armutsgebieten zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Beschäftigungsträger könnten sehr viel mehr zur Teilhabe und zum Aufbau eines bezirklichen sozialen Arbeitsmarktes in Hamburg beitragen.

Nur mit Einsatz ALLER verfügbaren Gelder  kann das neue Instrument erfolgreicher werden: Die LAG Arbeit macht auf die erhebliche Haushaltsersparnis (Kosten der Unterkunft werden von den Beschäftigten weitgehend selbst bezahlt) durch die Beschäftigung aufmerksam, die als Unterstützung und zum Aufbau bezirklicher sozialer Beschäftigung eingesetzt werden muss.

 

Hamburg, 21.8.2019

Vorstand und Geschäftsführung der

LAG Arbeit Hamburg

 

Zum Kontakt

 

Am 1. Januar 2019 trat das auch als „Sozialer Arbeitsmarkt“ bezeichnete Teilhabechancengesetz mit der Einführung von zwei neuen Förderungen (§§ 16e, 16i SGB II) in Kraft. Mithilfe von umfangreichen Lohnkostenzuschüssen, Weiterbildungsförderung und intensivem Coaching sollen langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden.

Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen deutlich, dass bisher nur ein Umschichten der Fördermodelle erfolgt ist. Das Ziel der Hamburger Koalition (bis 2020: 1.500 geförderte Arbeitsverhältnisse) und seit 2020 1.000 private, 825 kofinanzierte und mehrere hundert öffentliche Arbeitgeber (=mind. 2.000 öffentlich geförderte Arbeitsverhältnisse) wurden bisher bei Weitem nicht erreicht!

Das Teilhabechancengesetz zwischen einem partiellen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung und der Angst des Tormanns beim Elfmeter

Vortrag beim Fachtag
,,Theorie meets Praxis - Ein Jahr Teilhabechancengesetz"
des Bundesnetzwerks Arbeit und soziale Teilhabe 24.01.2020

Prof. Dr. Stefan Sell - Hochschule Koblenz
www.stefan-sell.de I www.aktuelle-sozialpolitik.de

EVALUATIONSKONZEPT DES IAB ZUM TEILHABECHANCENGESETZ UND
ERSTE EINDRÜCKE DER IMPLEMENTATIONSSTUDIE


Fachtag: Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz
Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe
Hamburg, 24.01.2020


Dr. Peter Kupka (Forschungskoordination)

Zum 1. Januar 2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft. Damit sollten die im Koalitionsvertrag angekündigten 150.000 sozialversicherungspflichtigen Stellen für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden. Ein Jahr nach Inkrafttreten
des Gesetzes fällt die Bilanz nüchtern aus.

Fachtag „Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz“ am 24. Januar 2020

Heute möchten wir gemeinsam mit Ihnen - mit Euch – einen Blick zurück in 2018, auf die politischen Ziele werfen und eine Zwischenbilanz zur bisherigen Umsetzung des § 16 i SGB II ziehen.

Der Koalitionsvertrag aus dem Februar 2018 war ein sozialpolitischer Meilenstein:

Die Realität: Es gibt keinen Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes in Hamburg

Auch im Vergleich zum Stand Oktober 2018 hat es Hamburg gerade mal geschafft, die damals vorhandenen Platzzahlen wieder aufzubauen, nachdem Ende 2018 über 300 Förderungen beendet wurden.

Bisher fand nur eine Umverteilung von einem Förderinstrument auf ein anderes statt.

Zum Jahreswechsel 2018/2019 wurde das Bundesprogramm 'Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt' durch das Teilhabechancengesetz (THCG) abgelöst. Der §16e SGB II, nach dem Arbeitsplätze für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, mit Lohnkostenzuschüssen für zwei Jahre gefördert werden können, wurde in etwas modifizierter Form fortgeschrieben – in der Grafik grün dargestellt. Das zuvor gültige Bundesprogramm (blaue Anteile der Säulen) wurde vom neu eingeführten §16i SGB II abgelöst (rot).

Gemessen am Teilnehmerpotenzial für eine Teilhabe-Beschäftigung, dass von der Bundesagentur für Arbeit (BA) im November 2018 anhand des Bestandes der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) mit einer Ober- und Untergrenze für alle Bundesländer festgestellt worden ist, bildet Hamburg mit 514 §16i-Beschäftigten von 19.640 Langzeitarbeitslosen, die als Untergrenze des Beschäftigungspotenzials von der BA ausgewiesen sind, das Schlusslicht in der §16i-Beschäftigung unter allen Bundesländern.

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

21. Wahlperiode - Drucksache 21/18366 - 11.09.19

Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

Betr.: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 25. April 2019: „Kommunaler Passiv-Aktiv-Transfer als Finanzierungsbaustein für das Hamburger Landesarbeitsmarktprogramm“ – Drs. 21/16864

Download der gesamten Drucksache


Neue Arbeitslosen-Hilfe wird zum Mega-Flop

Erschienen am

Lässt Hamburg mal wieder Millionen Euro an Geldern zurück an den Bund fließen, die eigentlich für die Integration von Langzeitarbeitslosen gedacht waren? Diesen Vorwurf erhebt das Bündnis „Sozial-Start jetzt“. Es geht um 30 Millionen Euro, von denen noch kaum etwas ausgegeben wurde. Und statt mehr Langzeitarbeitslose in Jobs zu bringen, seien unterm Strich 100 Stellen weggefallen.

Lässt Hamburg mal wieder Millionen Euro an Geldern zurück an den Bund fließen, die eigentlich für die Integration von Langzeitarbeitslosen gedacht waren? Diesen Vorwurf erhebt das Bündnis „Sozial-Start jetzt“. Es geht um 30 Millionen Euro, von denen noch kaum etwas ausgegeben wurde. Und statt mehr Langzeitarbeitslose in Jobs zu bringen, seien unterm Strich 100 Stellen weggefallen.

LAG Arbeit Hamburg kritisiert mangelnde Umsetzung


Verschenkt Hamburg Millionen?

Erschienen am

HAMBURG taz | Hamburg droht eine Blamage in der Sozialpolitik. Bleibt es beim jetzigen Trend, hat das Jobcenter zum Jahresende 30 Millionen Euro übrig, die eigentlich für die berufliche Eingliederung von Langzeitarbeitslosen gedacht sind. Das Geld ginge in den Bundesetat zurück. Das gab es in dieser Größenordnung noch nie.

Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) würde damit Vorgänger Detlef Scheele (SPD) übertrumpfen, der 2011 arg in Bedrängnis geriet, als er nach einer Sparrunde fast 20 Millionen Euro ungenutzt zurückgab.

Hamburg baut den „Sozialen Arbeitsmarkt“ ab und gibt zweistellige Millionenbeträge an den Bund zurück!                                                                                               

Die Ankündigungen im GroKo-Vertrag klangen gut: Bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose sollen unbürokratisch eine geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeit finden. Für nicht wenige Sozialdemokrat*innen gab dies den Ausschlag, doch für die „GroKo“ zu stimmen. Vier Milliarden Euro stellte die Bundesregierung schließlich für diese Legislaturperiode bereit.


Soziale Teilhabe 2018 und 2019

Erschienen am

Drei Tabellen zur "Teilhabe am Arbeitsmarkt" in den Jahren 2018 und 2019 (Quelle" BA-Statistik und BIAJ) 

Ein Bündnis aus Sozialbetrieben in ganz Deutschland schlägt Alarm: Das neue Teilhabechancengesetz habe bislang weniger neue Jobs für Langzeitarbeitslose geschaffen als alte vernichtet.

Bundesweit seien gegenüber Ende 2018 gut 6000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren gegangen. In Hamburg sind es 125.

Ein Bündnis aus Sozialbetrieben in ganz Deutschland schlägt Alarm: Das neue Teilhabechancengesetz habe bislang weniger neue Jobs für Langzeitarbeitslose geschaffen als alte vernichtet.

Bundesweit seien gegenüber Ende 2018 gut 6000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren gegangen. In Hamburg sind es 125.


Geld vom Staat

Erschienen am

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Wahlperiode - Drucksache 21/14033 - 21.08.18

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 13.08.18 und Antwort des Senats

Betr.: Wie viel Geld investiert Hamburg in Arbeitsmarktprogramme?

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 
16. Wahlperiode - Drucksache 16/4996 - 31.10.00
 
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

Einführung einer Festbetragsfinanzierung und Steuerungsoptimierung
bei der Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen

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