Mitteilungen


Hamburg Schlusslicht in der §16i-Beschäftigung unter allen Bundesländern

Erschienen am
Teilnehmerpotenzial Teilhabechancengesetz_ und geförderte Beschäftigungsverhältnisse Oktober 2019 im Ländervergleich.pdf
Sonderauswertung-Potenzial-Teilhabechancengesetz.pdf

Gemessen am Teilnehmerpotenzial für eine Teilhabe-Beschäftigung, dass von der Bundesagentur für Arbeit (BA) im November 2018 anhand des Bestandes der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) mit einer Ober- und Untergrenze für alle Bundesländer festgestellt worden ist, bildet Hamburg mit 514 §16i-Beschäftigten von 19.640 Langzeitarbeitslosen, die als Untergrenze des Beschäftigungspotenzials von der BA ausgewiesen sind, das Schlusslicht in der §16i-Beschäftigung unter allen Bundesländern. Nicht nur in absoluter Höhe ist Hamburg also das Schlusslicht bei der Beschäftigungsförderung nach §16i SGB II, sondern auch im Vergleich der Förderquote, die in Hamburg damit bei 2,6% liegt, während sie im Bundesdurchschnitt 5,3% beträgt.

Es ist wenig überraschend, dass das Jobcenter Hamburg auch von allen Bundesländern am wenigsten für die Beschäftigung nach §16i ausgegeben hat. Wurden die Mittel für die Eingliederungsleistungen (EGL) 2019 in Hamburg gegenüber dem Vorjahr insbesondere für die öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB) um rd. 30 Mio. € aufgestockt, sah bereits der Wirtschaftsplan des Jobcenters Hamburg lediglich eine Verwendung von 4 Mio. € für die Beschäftigungsförderung vor. Bis einschließlich Oktober 2019 verausgabt wurden hingegen für die §16i-Beschäftigung in Hamburg nur knapp 2,3 Mio. € (vgl. http://biaj.de/images/2019-11-06_biaj_teilhabe-am-arbeitsmarkt-bundesprogramm-und-16i-sgb2-bis-102019.pdf) . Weniger Mittel werden für die §16i-Beschäftigung in keinem anderen Bundesland ausgegeben, obwohl sieben andere Bundesländer über weniger Haushaltsmittel als das Jobcenter Hamburg verfügen und das Potenzial für die §16i-Beschäftigung in sechs anderen Bundesländern geringer ist als in Hamburg. 

Weitere Informationen finden sich unter: http://biaj.de/images/2019-11-06_biaj_teilhabe-am-arbeitsmarkt-bundesprogramm-und-16i-sgb2-bis-102019.pdf

Einladung des Bündnisses für öffentlich geförderte Beschäftigung zum Fachaustausch am 5. November 2024 im Bürgerhaus Bornheide

Wir erinnern uns: zum Jahresbeginn 2024 wurden 680 Arbeitsgelegenheiten und über 30 sozi-ale Stadtteilprojekte in Hamburg weggekürzt. Geschlossen wurden viele Sozialkaufhäuser und quartiersnahe Angebote für Menschen mit geringem Einkommen. Besonders betroffen waren die motivierten und engagierten Langzeitarbeitslosen, die nicht mehr arbeiten durften. Ein Skandal!


Der SoVD hakt nach: Arbeitsgelegenheiten Hamburg

Erschienen am

Drei Fragen und Antworten mit Bernd Schröder, Geschäfts­führer LAG Arbeit

Pressemitteilung der LAG Arbeit und Einladung zu Versammlung und Pressegespräch am 22.11.2023 ab 12:00 Uhr, Raboisen 28, 20095 Hamburg (Jobcenter-Zentrale)

Mit der beigefügten Postkarte können sich Menschen, die sich für den Erhalt der 800 in Hamburg zur Streichung vorgesehenen Arbeitsgelegenheiten (AGH) engagieren wollen, bei ihren Bundestagsabgeordneten melden, damit diese sich gegen die Kürzungen im SGB II und die Streichung von Arbeitsplätzen im sozialen Arbeitsmarkt einsetzen.


Rückblick: Pressekonferenz der LAG Arbeit

Erschienen am

Pressekonferenz der LAG Arbeit in der Patriotischen Gesellschaft und Versammlung der von der Kürzung von 800 Arbeitsgelegenheiten (AGH) betroffenen Teilnehmer*innen, Beschäftigten der Projektträger und Kund*innen der 34 von Schließung bedrohten Sozialkaufhäuser, Cafés, Beratungsstellen auf dem Hamburger Rathausmarkt am 12. Oktober 2023 aus Anlass der Sitzung des Sozialausschusses der Hamburger Bürgerschaft.

Rettet den Sozialen Arbeitsmarkt in Hamburg!

Teilhabechancen für Alle

Einladung zur Pressekonferenz der LAG Arbeit

1 In Hamburg stehen dem Jobcenter seit 2019 jährlich rd. 25 Mio. € mehr zur Verfügung, damit §16i-Maßnahmen zur sozialen Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen eingerichtet werden, die allerdings in den letzten sieben Jahren mindestens 6 Jahre im Leistungsbezug gestanden haben müssen.

1 In Hamburg steigt die Zahl der Langzeitarbeitslosen Waren im August ´22 noch 21.775 Menschen beim Jobcenter Hamburg langzeitarbeitslos gemeldet, so sind es im Aug 2023 23.023. 5,7 % mehr als im Vorjahr!

  

Ein offener Brief der LAG Arbeit Hamburg an den Senat


Brachialer Kahlschlag im Sozialen Arbeitsmarkt!

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Nachdem das Hamburger Jobcenter im Juli angekündigt hatte, dass die Hälfte der sogenannten „Arbeitsgelegenheiten“ (AGH) Anfang 2024 beendet werden sollen, hat es diese Planung nun konkretisiert: 800 Langzeitarbeitslose, die in 34 AGH-Projekten bei Hamburger Beschäftigungsträgern beschäftigt sind, werden zu Ende Januar 2024 entlassen, ohne dass das Jobcenter den meisten eine sinnvolle Perspektive anbieten können wird.          


Kahlschlag im Sozialen Arbeitsmarkt!

Erschienen am

Am vergangenen Donnerstag hat das Jobcenter den Hamburger Beschäftigungsträgern eine Halbierung der so genannten „Arbeitsgelegenheiten“ angekündigt. Von aktuell noch gut 1600 Plätzen sollen 800 Plätze gestrichen werden!


Leistungsempfänger*innen SGB II

Erschienen am

Anzahl der S16i SGB II geförderten Plätze mit Quartiersbezug
insg. 488 Plätze
Hamburg hat 192.358 SGB Leistungserpfänger*innen (2022)

davon 63.183 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einer Verweildauer von 4 Jahren und länger

Arbeitsgelegenheiten sind Qualifizierung durch Beschäftigung

Arbeitsgelegenheiten (nach §16d SGB II) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (nach §16i SGB II) sind wichtige arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Förderung von Langzeitarbeitslosen, die in der aktuellen sozialpolitischen Diskussion oft das Nachsehen haben. Mit der Einführung des neuen Bürgergeldgesetzes werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen als zentrale Strategie angesehen.

Am 27. Januar 2023 wurde ein neuer Vorstand der LAG Arbeit Hamburg e.V. gewählt. Für die nächsten zwei Jahre vertreten Petra Lafferentz (Alraune gGmbH), Karen Risse (einfal gGmbH) und Dennis Stender (ausblick Hamburg GmbH) den Verein.

Ziel der LAG Arbeit ist die Armutsbekämpfung durch Stärkung der öffentlich geförderten Beschäftigung in Hamburg.

Am 1. Januar 2019 trat das auch als „Sozialer Arbeitsmarkt“ bezeichnete Teilhabechancengesetz mit der Einführung von zwei neuen Förderungen (§§ 16e, 16i SGB II) in Kraft. Mithilfe von umfangreichen Lohnkostenzuschüssen, Weiterbildungsförderung und intensivem Coaching sollen langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden.

Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen deutlich, dass bisher nur ein Umschichten der Fördermodelle erfolgt ist. Das Ziel der Hamburger Koalition (bis 2020: 1.500 geförderte Arbeitsverhältnisse) und seit 2020 1.000 private, 825 kofinanzierte und mehrere hundert öffentliche Arbeitgeber (=mind. 2.000 öffentlich geförderte Arbeitsverhältnisse) wurden bisher bei Weitem nicht erreicht!

EVALUATIONSKONZEPT DES IAB ZUM TEILHABECHANCENGESETZ UND
ERSTE EINDRÜCKE DER IMPLEMENTATIONSSTUDIE


Fachtag: Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz
Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe
Hamburg, 24.01.2020


Dr. Peter Kupka (Forschungskoordination)

Das Teilhabechancengesetz zwischen einem partiellen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung und der Angst des Tormanns beim Elfmeter

Vortrag beim Fachtag
,,Theorie meets Praxis - Ein Jahr Teilhabechancengesetz"
des Bundesnetzwerks Arbeit und soziale Teilhabe 24.01.2020

Prof. Dr. Stefan Sell - Hochschule Koblenz
www.stefan-sell.de I www.aktuelle-sozialpolitik.de

Zum 1. Januar 2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft. Damit sollten die im Koalitionsvertrag angekündigten 150.000 sozialversicherungspflichtigen Stellen für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden. Ein Jahr nach Inkrafttreten
des Gesetzes fällt die Bilanz nüchtern aus.

Fachtag „Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz“ am 24. Januar 2020

Heute möchten wir gemeinsam mit Ihnen - mit Euch – einen Blick zurück in 2018, auf die politischen Ziele werfen und eine Zwischenbilanz zur bisherigen Umsetzung des § 16 i SGB II ziehen.

Der Koalitionsvertrag aus dem Februar 2018 war ein sozialpolitischer Meilenstein:

Die Realität: Es gibt keinen Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes in Hamburg

Auch im Vergleich zum Stand Oktober 2018 hat es Hamburg gerade mal geschafft, die damals vorhandenen Platzzahlen wieder aufzubauen, nachdem Ende 2018 über 300 Förderungen beendet wurden.

Bisher fand nur eine Umverteilung von einem Förderinstrument auf ein anderes statt.

Zum Jahreswechsel 2018/2019 wurde das Bundesprogramm 'Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt' durch das Teilhabechancengesetz (THCG) abgelöst. Der §16e SGB II, nach dem Arbeitsplätze für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, mit Lohnkostenzuschüssen für zwei Jahre gefördert werden können, wurde in etwas modifizierter Form fortgeschrieben – in der Grafik grün dargestellt. Das zuvor gültige Bundesprogramm (blaue Anteile der Säulen) wurde vom neu eingeführten §16i SGB II abgelöst (rot).

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

21. Wahlperiode - Drucksache 21/18366 - 11.09.19

Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

Betr.: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 25. April 2019: „Kommunaler Passiv-Aktiv-Transfer als Finanzierungsbaustein für das Hamburger Landesarbeitsmarktprogramm“ – Drs. 21/16864

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