Mitteilungen


Begleittext zum Positionspapier der norddeutschen Landesarbeitsgemeinschaften Arbeit und des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt vom 28.06.2023

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Betreff: Schlechte Zeiten für Langzeitarbeitslose im Norden

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Fachkräftemangel ist in aller Munde, die Politik bemüht sich zum wiederholten Male um die Anwerbung im Ausland und propagiert, dass Arbeitslose verstärkt qualifiziert werden müssen. Da aufgrund aktueller Sonderbelastungen der öffentliche Haushalte Einsparnotwendigkeiten in den anderen Politikbereichen gesehen werden, wurden die Haushaltstitel der aktiven Arbeitsmarktpolitik bereits ge-kürzt. Nun sollen diese geringen Mittel offenbar auch noch zu Gunsten von Qualifizierung umgeschich-tet werden. Das geht aber dann zu Lasten der Menschen, die bereits schon sehr lange aus dem Arbeitsleben ausgegliedert sind und dadurch oftmals erst durch Beschäftigung schaffende Maßnahmen wieder an die Erwerbsarbeit herangeführt werden müssen. Das sind Arbeitsgelegenheiten bei Beschäftigungsträgern – die sogenannten 1€-Jobs – und Arbeitsverhältnisse, deren Lohnkosten nach dem erst 2019 mit großer öffentlicher Aufmerksamkeit neu implementierten Teilhabechancengesetz von den Jobcentern für bis zu 5 Jahre bezuschusst werden, wofür mehrere Mrd. Euro zusätzlich in die Budgets der Jobcenter geflossen sind, aber bereits in den letzten Jahren überwiegend anderweitig verausgabt wurden – wir verweisen diesbezüglich auf die Mitteilungen & Materialien auf unserer Web-site: https://www.lag-arbeit-hamburg.de/aktuelles/all. Im Ergebnis hat Hamburg heute trotz des er-heblichen zusätzlichen Steuergeldes nicht mehr Beschäftigungsangebote für Langzeitarbeitslose geschaffen als es sie auch vor 2019 gab.

In Hamburg wird im Verhältnis zur Anzahl der Langzeitarbeitslosen vom Jobcenter seit Jahren viel we-niger Geld für beschäftigungsschaffende Maßnahmen ausgegeben als in den vergleichbaren Stadtstaaten Bremen und Berlin. Schlechte Karten haben Langzeitarbeitslose aber auch in Flächenländern, insbesondere in den östlichen Bundesländern. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein Geld mehr für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und die Angebote von Beschäftigungsträgern stehen vor dem Aus. Auch für Maßnahmen in Schleswig-Holstein wird die Lage immer schwieriger. Deshalb haben sich die Landesarbeitsgemeinschaften der Beschäftigungsträger dieser drei Bundesländer mit Unterstützung des ‚Kirchlichen Dienstes in der der Arbeitswelt‘ (KDA) an die für alle drei Bundesländer zuständige Regionaldirektion Nord der ‚Bundesagentur für Arbeit‘ (BA) gewandt, um auf die Abkoppelung der Langzeitarbeitslosen und ihre prekäre Situation aufmerksam zu machen. Allerdings nur mit dem Ergebnis der Bestätigung der Mittelknappheit und des Vorrangs für Qualifizierung. Mit dem beigefügten Positionspapier wird auf die Situation bei den Arbeitsgelegenheiten und öffentlich geförderter Beschäftigung im Allgemeinen aufmerksam gemacht.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Hamburg e.V. wird auch in der nächsten Zeit auf die Abkoppe-lung von Langzeitarbeitslosen aufmerksam machen:

  • In Hamburg steht am 13.07.2023 eine Sitzung beim Jobcenter Hamburg über die Zukunft der Arbeitsgelegenheiten ab 2024 an, zu der das Jobcenter die Träger der Arbeitsgelegenheiten eingeladen hat. Es ist mit weiteren Kürzungen zu rechnen, die von Betroffenen, Sozialverbänden und Trägern nicht hingenommen werden können!
  • Auf dem Fachtag des Bundesnetzwerkes für Arbeit und soziale Teilhabe am 06.10.2023 in Hamburg, wird es um das Teilhabechancengesetz gehen. Beigefügt haben wir ein 'Save The Date'. Wir bitten um rege Teilnahme.

Einladung des Bündnisses für öffentlich geförderte Beschäftigung zum Fachaustausch am 5. November 2024 im Bürgerhaus Bornheide

Wir erinnern uns: zum Jahresbeginn 2024 wurden 680 Arbeitsgelegenheiten und über 30 sozi-ale Stadtteilprojekte in Hamburg weggekürzt. Geschlossen wurden viele Sozialkaufhäuser und quartiersnahe Angebote für Menschen mit geringem Einkommen. Besonders betroffen waren die motivierten und engagierten Langzeitarbeitslosen, die nicht mehr arbeiten durften. Ein Skandal!


Der SoVD hakt nach: Arbeitsgelegenheiten Hamburg

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Drei Fragen und Antworten mit Bernd Schröder, Geschäfts­führer LAG Arbeit

Pressemitteilung der LAG Arbeit und Einladung zu Versammlung und Pressegespräch am 22.11.2023 ab 12:00 Uhr, Raboisen 28, 20095 Hamburg (Jobcenter-Zentrale)

Mit der beigefügten Postkarte können sich Menschen, die sich für den Erhalt der 800 in Hamburg zur Streichung vorgesehenen Arbeitsgelegenheiten (AGH) engagieren wollen, bei ihren Bundestagsabgeordneten melden, damit diese sich gegen die Kürzungen im SGB II und die Streichung von Arbeitsplätzen im sozialen Arbeitsmarkt einsetzen.


Rückblick: Pressekonferenz der LAG Arbeit

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Pressekonferenz der LAG Arbeit in der Patriotischen Gesellschaft und Versammlung der von der Kürzung von 800 Arbeitsgelegenheiten (AGH) betroffenen Teilnehmer*innen, Beschäftigten der Projektträger und Kund*innen der 34 von Schließung bedrohten Sozialkaufhäuser, Cafés, Beratungsstellen auf dem Hamburger Rathausmarkt am 12. Oktober 2023 aus Anlass der Sitzung des Sozialausschusses der Hamburger Bürgerschaft.

Rettet den Sozialen Arbeitsmarkt in Hamburg!

Teilhabechancen für Alle

Einladung zur Pressekonferenz der LAG Arbeit

1 In Hamburg steigt die Zahl der Langzeitarbeitslosen Waren im August ´22 noch 21.775 Menschen beim Jobcenter Hamburg langzeitarbeitslos gemeldet, so sind es im Aug 2023 23.023. 5,7 % mehr als im Vorjahr!

1 In Hamburg stehen dem Jobcenter seit 2019 jährlich rd. 25 Mio. € mehr zur Verfügung, damit §16i-Maßnahmen zur sozialen Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen eingerichtet werden, die allerdings in den letzten sieben Jahren mindestens 6 Jahre im Leistungsbezug gestanden haben müssen.

  

Ein offener Brief der LAG Arbeit Hamburg an den Senat


Brachialer Kahlschlag im Sozialen Arbeitsmarkt!

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Nachdem das Hamburger Jobcenter im Juli angekündigt hatte, dass die Hälfte der sogenannten „Arbeitsgelegenheiten“ (AGH) Anfang 2024 beendet werden sollen, hat es diese Planung nun konkretisiert: 800 Langzeitarbeitslose, die in 34 AGH-Projekten bei Hamburger Beschäftigungsträgern beschäftigt sind, werden zu Ende Januar 2024 entlassen, ohne dass das Jobcenter den meisten eine sinnvolle Perspektive anbieten können wird.          


Kahlschlag im Sozialen Arbeitsmarkt!

Erschienen am

Am vergangenen Donnerstag hat das Jobcenter den Hamburger Beschäftigungsträgern eine Halbierung der so genannten „Arbeitsgelegenheiten“ angekündigt. Von aktuell noch gut 1600 Plätzen sollen 800 Plätze gestrichen werden!


Leistungsempfänger*innen SGB II

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Anzahl der S16i SGB II geförderten Plätze mit Quartiersbezug
insg. 488 Plätze
Hamburg hat 192.358 SGB Leistungserpfänger*innen (2022)

davon 63.183 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einer Verweildauer von 4 Jahren und länger

Arbeitsgelegenheiten sind Qualifizierung durch Beschäftigung

Arbeitsgelegenheiten (nach §16d SGB II) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (nach §16i SGB II) sind wichtige arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Förderung von Langzeitarbeitslosen, die in der aktuellen sozialpolitischen Diskussion oft das Nachsehen haben. Mit der Einführung des neuen Bürgergeldgesetzes werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen als zentrale Strategie angesehen.

Am 27. Januar 2023 wurde ein neuer Vorstand der LAG Arbeit Hamburg e.V. gewählt. Für die nächsten zwei Jahre vertreten Petra Lafferentz (Alraune gGmbH), Karen Risse (einfal gGmbH) und Dennis Stender (ausblick Hamburg GmbH) den Verein.

Ziel der LAG Arbeit ist die Armutsbekämpfung durch Stärkung der öffentlich geförderten Beschäftigung in Hamburg.

Am 1. Januar 2019 trat das auch als „Sozialer Arbeitsmarkt“ bezeichnete Teilhabechancengesetz mit der Einführung von zwei neuen Förderungen (§§ 16e, 16i SGB II) in Kraft. Mithilfe von umfangreichen Lohnkostenzuschüssen, Weiterbildungsförderung und intensivem Coaching sollen langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden.

Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen deutlich, dass bisher nur ein Umschichten der Fördermodelle erfolgt ist. Das Ziel der Hamburger Koalition (bis 2020: 1.500 geförderte Arbeitsverhältnisse) und seit 2020 1.000 private, 825 kofinanzierte und mehrere hundert öffentliche Arbeitgeber (=mind. 2.000 öffentlich geförderte Arbeitsverhältnisse) wurden bisher bei Weitem nicht erreicht!

Das Teilhabechancengesetz zwischen einem partiellen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung und der Angst des Tormanns beim Elfmeter

Vortrag beim Fachtag
,,Theorie meets Praxis - Ein Jahr Teilhabechancengesetz"
des Bundesnetzwerks Arbeit und soziale Teilhabe 24.01.2020

Prof. Dr. Stefan Sell - Hochschule Koblenz
www.stefan-sell.de I www.aktuelle-sozialpolitik.de

EVALUATIONSKONZEPT DES IAB ZUM TEILHABECHANCENGESETZ UND
ERSTE EINDRÜCKE DER IMPLEMENTATIONSSTUDIE


Fachtag: Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz
Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe
Hamburg, 24.01.2020


Dr. Peter Kupka (Forschungskoordination)

Zum 1. Januar 2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft. Damit sollten die im Koalitionsvertrag angekündigten 150.000 sozialversicherungspflichtigen Stellen für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden. Ein Jahr nach Inkrafttreten
des Gesetzes fällt die Bilanz nüchtern aus.

Fachtag „Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz“ am 24. Januar 2020

Heute möchten wir gemeinsam mit Ihnen - mit Euch – einen Blick zurück in 2018, auf die politischen Ziele werfen und eine Zwischenbilanz zur bisherigen Umsetzung des § 16 i SGB II ziehen.

Der Koalitionsvertrag aus dem Februar 2018 war ein sozialpolitischer Meilenstein:

Die Realität: Es gibt keinen Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes in Hamburg

Auch im Vergleich zum Stand Oktober 2018 hat es Hamburg gerade mal geschafft, die damals vorhandenen Platzzahlen wieder aufzubauen, nachdem Ende 2018 über 300 Förderungen beendet wurden.

Bisher fand nur eine Umverteilung von einem Förderinstrument auf ein anderes statt.

Zum Jahreswechsel 2018/2019 wurde das Bundesprogramm 'Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt' durch das Teilhabechancengesetz (THCG) abgelöst. Der §16e SGB II, nach dem Arbeitsplätze für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, mit Lohnkostenzuschüssen für zwei Jahre gefördert werden können, wurde in etwas modifizierter Form fortgeschrieben – in der Grafik grün dargestellt. Das zuvor gültige Bundesprogramm (blaue Anteile der Säulen) wurde vom neu eingeführten §16i SGB II abgelöst (rot).

Gemessen am Teilnehmerpotenzial für eine Teilhabe-Beschäftigung, dass von der Bundesagentur für Arbeit (BA) im November 2018 anhand des Bestandes der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) mit einer Ober- und Untergrenze für alle Bundesländer festgestellt worden ist, bildet Hamburg mit 514 §16i-Beschäftigten von 19.640 Langzeitarbeitslosen, die als Untergrenze des Beschäftigungspotenzials von der BA ausgewiesen sind, das Schlusslicht in der §16i-Beschäftigung unter allen Bundesländern.

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

21. Wahlperiode - Drucksache 21/18366 - 11.09.19

Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

Betr.: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 25. April 2019: „Kommunaler Passiv-Aktiv-Transfer als Finanzierungsbaustein für das Hamburger Landesarbeitsmarktprogramm“ – Drs. 21/16864

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